Stornierungs-Hinweis
Stornierung durch Teilnehmer
1. Der Teilnehmer ist berechtigt, dass Vertragsverhältnis wie folgt zu stornieren
(a) bis zu 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn – kostenfrei
(b) 15 bis 20 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn – 50 %
(c) 14 oder weniger Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn bzw. bei Nichterscheinen - in voller
Höhe zahlbar
2. Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail oder per Post erfolgen, wobei das Datum der Eingang der Stornierung immer das
Datum des Einganges der eigentlichen Stornierung bei der Kanzlei ist.
3. Die Kanzlei ist bereit, ohne zusätzliche Kosten für den Teilnehmer einen von diesem benannten
Ersatzteilnehmer zu akzeptieren.
Stornierung durch Kanzlei
1. Die Kanzlei ist berechtigt, Veranstaltungen bis zu 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn
abzusagen oder räumlich zu verlegen und / oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen.
2. Ist der vereinbarte Referent insbesondere bei Krankheit verhindert, kann ein fachlich entsprechender
Ersatz gestellt werden.
3. Bei zu geringer Teilnehmerzahl (drei Teilnehmer) – kann die Veranstaltung gegen volle Erstattung
bereits gezahlter Gebühren abgesagt werden. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.